Impressum und Disclaimer

GFS Global Financial Solutions GmbH
Neuer Wall 13
20354 Hamburg

Telefon: (040) 226 223 0
Telefax: (040) 226 223 226

E-Mail: info(a)gfs-hh.de

Gründung: 2008
Sitz: Hamburg
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 106157

Zulassungen: Bankenunabhängige Vermögensverwalter und Finanzdienstleister:

Anlageberatung (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a KWG)
Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG)
Anlageverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG)
Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG)
Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG)

Aufsichtsbehörde:
BaFin Dienstsitz Frankfurt:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt
www.bafin.de
Instituts-Nr. ID 121426
ww2.bafin.de/database/InstInfo/

Weitere Erlaubnisse:
Darlehens- und Immobilienvermittlung (§ 34 c GewO)Aufsichtsbehörde:
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Fachamt Gewerbe
Klosterwall 2
20095 HamburgVersicherungs-Vermittlung (§ 34 d GewO)

Aufsichtsbehörde:
Handelskammer Hamburg
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
RegNr. D-MURD-DLKS3-12
www.vermittlerregister.info
Versicherung: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Allianz Versicherungs-AG
10900 Berlin

Geschäftsführer: Mark A. Fidelak

Ust-Id-Nr.: DE261423922

Disclaimer

Alle in unseren Internet-Seiten enthaltenen Angaben und Informationen wurden von uns oder Dritten sorgfältig recherchiert und geprüft. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernimmt die GFS Global Financial Solutions GmbH keine Gewähr. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die GFS Global Financial Solutions GmbH ist für den Inhalt von Websites, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich.

Des Weiteren behält sich die GFS Global Financial Solutions GmbH das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.

Die auf unseren Internet-Seiten enthaltenen Angaben dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie sind nicht als Angebote oder Empfehlungen bestimmter Anlageprodukte zu verstehen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Emittenten oder Wertpapiere genannt werden. Es handelt sich auch dann nicht um eine Bewerbung von Wertpapieren. Unsere Internet-Informationen können eine individuelle, die persönlichen Verhältnisse des Anlegers berücksichtigende Beratung nicht ersetzen. Auch können nicht sämtliche Besonderheiten, die mit der Anlage in ein bestimmtes Wertpapier verbunden sein können, berücksichtigt werden.

Inhalt und Struktur der GFS Global Financial Solutions GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung der GFS Global Financial Solutions GmbH.

Pflichtveröffentlichung gemäß Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Unsere Mitarbeiter, einschließlich der Geschäftsleitung, erhalten fixe Vergütungen, die einen ausreichenden Lebensunterhalt sichern. In Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg und Anerkennung der persönlichen Leistung der Mitarbeiter können freiwillig auch variable Vergütungen gezahlt werden, die jedoch im Verhältnis zur Gesamtvergütung von untergeordneter Bedeutung bleiben und sich an der Höhe des verwalteten Vermögens und in Einzelfällen an der erzielten Performance orientieren. Die Höhe der Vergütungen hängen nicht von den initiierten Transaktionen ab und sind so ausgestaltet, dass die Eingehung von unverhältnismäßig hohen Risiken verhindert wird. Damit ist unser Vergütungssystem angemessen, um sowohl im Interesse unserer Kunden als auch unseres Instituts einen beiderseitigen und langfristigen Erfolg zu gewährleisten und auch eine notwendige qualitative personelle Ausstattung zu sichern. Unser Vergütungssystem unterliegt einer jährlichen Überprüfung und steht der Aufrechterhaltung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung nicht entgegen.

Unser Institut ist aufgrund seiner Größe, seiner Bilanzsumme und Art der Tätigkeit kein bedeutendes Institut im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 InstitutsVergV und nimmt im Rahmen seiner Tätigkeit keine Kundengelder oder Kundenwertpapiere entgegen, so dass die Beschränkungen der §§ 5, 6 und 8 der InstitutsVergV nicht greifen. Wir nehmen deshalb die Möglichkeit wahr, hiermit im Rahmen unseres Internetauftritts über die Grundzüge unseres Vergütungssystems zu berichten. Detailangaben können aufgrund des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des Artikel 432 Abs. 1 bis 3 der CRR-Verordnung unterbleiben.

Strategien im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung oder Anlageberatung nicht aber im Rahmen des sog. beratungsfreien Geschäfts erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und setzen diese sodann um.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Strategien im Zusammenhang mit nachteiligen Auswirkungen von Investmententscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt, auf soziale und Arbeitnehmerbelange haben und auch die Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wird daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Umweltbelange usw. berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen.

Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Mitwirkungspolitik (ARUG II)

Die GFS Global Financial Solutions GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von §134b AktG zu beschreiben.

Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.

Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt. Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.

Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.

Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.